Die duale Berufsausbildung in Deutschland

Schon lange vor der Industrialisierung Europas gab es in Deutschland Ansätze einer geordneten Berufsausbildung. Die Zünfte – Berufsvereinigungen von Handwerkern – regelten bereits im Mittelalter die praktische Ausbildung und führten Abschlussprüfungen durch. Lehrlinge, die in der Regel aus Bürgerfamilien stammten, wurden durch den Meister in einem bestimmten Beruf unterrichtet. Während der drei- bis sechsjährigen Lehrzeit nahmen die Lehrlinge am Familienleben des Meisterhaushalts teil. Da sie über keinerlei Rechte verfügten, waren sie ohnehin von ihrem Meister abhängig. In Zünften mit großem Hilfskräftedarf gab es zwar einen geringen Lehrlingslohn, meist mussten aber die Lehrlinge bzw. ihre Väter ein Lehrgeld zahlen.

Im traditionellen Handwerk war der geregelte Ausbildungsgang, der sich im späten Mittelalter institutionalisierte, von großer Bedeutung. So entwickelte sich die noch heute geltende Ordnung Lehrling – Geselle – Meister. In der Zeit der Zünfte konnte so eine bestimmte Qualität des Handwerks gesichert werden, gleichzeitig wurden Neugründungen handwerklicher Betriebe und damit die Konkurrenz kontrolliert.

Doch die Industrialisierung machte dem Handwerk zunehmend zu schaffen. Die dort zunehmend übliche Arbeitsteilung und eine dadurch wesentlich höhere Produktivität stellte eine Konkurrenz dar, der das Handwerk kaum noch gewachsen war. Dazu kamen zu Beginn des 19. Jahrhunderts liberale Strömungen, Ideen vom freien Wettbewerb und insbesondere die Prinzipien der Berufs- und Gewerbefreiheit, die das Ende des unflexiblen Zunftwesens und dem damit verbundenen Ausbildungsmodell bedeuteten. Erst 1897 wurde im Zuge des sogenannten Handwerkergesetzes auf diese Entwicklung reagiert: Der Ablauf der Ausbildungen wurde den neugegründeten Handwerkskammern übertragen.

An den Ausbildungsmodellen, die nun entworfen wurden, orientierte sich in der Folge auch die Industrie und entwickelte diese mit Blick auf die Bedürfnisse ihrer Arbeit weiter. 

Mit der Handwerksordnung (HwO) von 1953 und dem 1967 erlassenen Berufsbildungsgesetz (BBiG) wurde schließlich das duale Ausbildungssystem eingeführt, wie wir es bis heute kennen. Der Staat trat als wichtiger Akteur in der beruflichen Bildung hinzu. Die Berufsausbildung in Deutschland wird seitdem dual organisiert und einheitlich geregelt. Neben dem Ausbildungsbetrieb ist von diesem Zeitpunkt an auch die Berufsschule ein fester Lernort.

Im Zuge des BBiG wurde 1970 auch das Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB) gegründet. Hier findet Forschungs-, Entwicklungs- und Beratungsarbeit statt. Das Ziel ist zukünftige Aufgaben der beruflichen Bildung zu erkennen, Innovationen zu fördern und neue praxisorientierte Lösungen für die Aus- und Weiterbildung zu entwickeln. Zusätzlich kümmert das Bundesinstitut sich um die Weiterentwicklung und Modernisierung der bestehenden Berufsbilder. Ebenso werden ganz neue Ausbildungsberufe erarbeitet: 2018 ist z.B. „Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce“ ein ganz neues Berufsbild. 

Ausbildung in der Berufschule

Ausbildung in der Werkstatt

Kennzeichen des deutschen Ausbildungssystems

Das Besondere am deutschen Ausbildungssystem ist die Kombination aus Theorie (Berufsschule) und Praxis (Betrieb). Ein System, das übrigens auch in Österreich, der Schweiz und Dänemark verbreitet ist.

Den Beginn der – je nach Vorbildung – zwei- bis dreieinhalbjährigen Ausbildung markiert die Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages durch Auszubildende und dem Unternehmen. Ein Großteil der Ausbildung findet dann mit drei bis vier Tagen in der Woche im jeweiligen Betrieb statt. So ist gewährleistet, dass theoretisches und praktisches Lernen verknüpft werden. Der schulische Teil kann dabei auch als Blockunterricht angeboten werden. Hier finden theoretischer Unterricht und praktische Arbeit meist in monatlichen Wechseln statt. Bei einigen Ausbildungsberufen, so z.B. in der Altenpflege, ist dies sogar eher die Regel.

Auszubildenden erhalten außerdem eine Vergütung, die mit Dauer der Ausbildung ansteigt. Diese Vergütung ist auch ein Argument für Schülerinnen und Schüler eine duale Ausbildung, statt ein (unbezahltes) Studium zu beginnen.

Hervorzuheben ist die gleichberechtigte Steuerung der Ausbildung durch Staat und Wirtschaft. Der Staat legt über das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung Rahmenbedingungen und Standards der Ausbildung fest. Das sind unter anderem die Rechte und Pflichten der Auszubildenden, die Vergütung der verschiedenen Ausbildungsberufe, die Eignung von Ausbildungsstätten und Ausbildungspersonal und Regelungen der Abschlussprüfungen. Wirtschaft und Industrie – vertreten durch die Industrie und Handelskammern (IHK) bzw. die Handwerkskammern (HWK) – bestimmen Sozialpartner, also Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, und legen Lerninhalte und Bedingungen für die einzelnen Ausbildungsberufe fest. Diese werden dann in die jeweilige Ausbildungsordnung übernommen. Damit sind auch sie an der Weiterentwicklung und Modernisierung der Ausbildungen beteiligt.

Durch den Einbezug der Wirtschaft wird außerdem sichergestellt, dass die Ausbildung Wissen und Fertigkeiten vermittelt, die im späteren Arbeitsleben wirklich gebraucht werden. Gleichzeitig achtet der Staat darauf, dass die Betriebe sich an klar definierte Regeln halten. Dieser für alle Ausbildungsbetriebe geltende Standard der dualen Ausbildung ist gegenüber anderen Modellen im Vorteil.

Das in England übliche „training on the job“ vermittelt den Auszubildenden nur die Fertigkeiten, die im jeweiligen Betrieb gefragt sind.

In Frankreich findet die Ausbildung in der Regel nur schulisch statt und wird vom Staat organisiert, junge Menschen erhalten so nur wenig Einblick in die praktische Arbeit der Betriebe. Zwar gibt es auch in Deutschland rein schulische Ausbildungen, diese sind aber eher die Ausnahme. Durch die Verteilung auf verschiedene Akteure wird in Deutschland ein gewisses Qualitätsniveau gehalten und es werden Kompetenzen an die junge Generation weitergegeben, die für die gesamte Wirtschaft nützlich sind und nicht nur für einzelne Unternehmen. 

Dennoch gibt es natürlich auch im deutschen Ausbildungssystem Schwachstellen. Bei allen Vorteilen, die durch die Verteilung auf mehrere Akteure geboten wird, ist damit auch ein erhöhter Abstimmungs- und Verwaltungsaufwand verbunden. Beispielsweise werden Lehrpläne für die Berufsschulen von den Bundesländern entworfen, die Ausbildungsrahmenpläne der verschiedenen Berufsbilder werden dagegen vom Bund erlassen. Eine Vereinbarkeit kann da manchmal schwierig werden. Dazu kommt, dass technische Entwicklungen und Innovationen von den Berufsschulen oft nur mit Verzögerung berücksichtigt werden können.

Außerdem ist trotz aller Regeln und Standards nie auszuschließen, dass einzelne Betriebe Auszubildende als billige Arbeitskräfte ausnutzen, die keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben. Diese werden dann nicht umfassend ausgebildet und lernen nur Teilbereiche kennen. Das kann allerdings auch der Fall sein, wenn Betriebe hochspezialisiert sind. Hier können dann nicht alle Teilaspekte eines Berufes vermittelt werden. Mit Hilfe von überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen oder durch den Austausch mit anderen Unternehmern kann dieser Problematik begegnet werden. Allerdings bedeutet dies zusätzlichen organisatorischen und finanziellen Aufwand. 

Dennoch ist das System der dualen Ausbildung ein Erfolgsmodell, das nach wie vor funktioniert und auch international immer mehr nachgefragt wird.

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Das duale Studium – Wege in den Beruf