Altenpflege in Deutschland- Entwicklung und gegenwärtige Situation
Früher wurde die Pflege der älteren Familienmitglieder ausschließlich im Familienverbund übernommen. Erst im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts haben meist kirchliche Träger erste Schritte für die Aufnahme alter und kranker Menschen in einfache Unterkünfte unternommen.
Mit der Wandlung der Familienstrukturen aufgrund von Arbeitsplätzen, die nicht mehr nahe der eigenen Familie bestanden, gab es immer weniger Großfamilien, die ältere und kranke Familienmitglieder auffangen konnten.
In den Klein- und Kleinstfamilien mit häufig zwei arbeitenden Partnern wurde dann die Pflege älterer Familienmitglieder nahezu unmöglich. So entwickelte sich der Bedarf professioneller externer Hilfe.
Allerdings war der Begriff der Altenpflegerin (bzw. Altenpfleger) noch bis zum Ende des 20. Jahrhunderts ungeschützt und auch die Ausbildungen in diesem Bereich waren nicht einheitlich geregelt. – Meist war es lediglich eine kurze Ausbildung, mit der man in den wichtigsten Arbeiten in einem Pflegeheim angelernt wurde.
Erst 2003 wurde die erste bundeseinheitliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung in Deutschland in Kraft gesetzt. – Allerdings wurde durch einen Förderalismus-Rahmenvertrag im Jahr 2006 diese Ausbildungsordnung wieder in die Hände der unterschiedlichen Bundesländer gelegt, wodurch jetzt in jedem Bundesland leichte Unterschiede zu verzeichnen sind.
Durch diese Ausbildungsordnung hat der Beruf des Altenpflegers jedoch eine starke Aufwertung erfahren. Inzwischen ist die Ausbildung hoch qualifiziert, es werden umfassend alle Bereiche der Pflege erarbeitet, dazu gehören auch weitreichende medizinische und psychologische Kenntnisse. Aufgrund der Vielschichtigkeit der Bevölkerung wird zunehmend auch eine Pflege wichtig, die auf die unterschiedlichen kulturellen Gegebenheiten eingeht.
Wenn man die Pflegebedürftigen in Deutschland insgesamt sieht, so werden auch heute noch ca. 2/3 der Pflegebedürftigen zuhause hauptsächlich von Familienmitgliedern (manchmal mit Unterstützung von osteuropäischen Pflegekräften) versorgt. Zusätzlich ist hier auch die Unterstützung durch ambulante Pflegedienste möglich.
Aufgrund der zu erwartenden demografischen Entwicklung soll zukünftig versucht werden, besonders auch die ambulante Pflege zu stärken, um die Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld zu halten, aber den pflegenden Angehörigen eine deutliche Entlastung zu gewähren. Somit wird auch die Anzahl der stationären Pflegeplätze steigen, jedoch nicht so überproportional wie sonst erwartet. Man hofft damit, auch den Mangel der Mitarbeiter in der Pflege etwas ausgleichen zu können.
Allerdings hat diese Entwicklung dann voraussichtlich zur Folge, dass in den stationären Pflegeeinrichtungen meist schwer kranke Pflegebedürftige zu finden sein werden. Dies wiederum bedingt, dass sich die Arbeit in der Altenpflege verändern wird. Wichtig wird eine sehr qualifizierte Ausbildung in der Altenpflege und ausreichend ausgebildete Altenpfleger/innen, die in den Einrichtungen tätig sind. Als problematisch sehen viele Arbeitnehmer in diesem Bereich an, dass die Zeit für die persönliche Pflege der einzelnen Bewohner immer kürzer wird, da aufgrund von gesetzlichen Vorschriften die bürokratischen Anforderungen an das Pflegepersonal immer höher werden, dies auf Kosten der Zeit für die Bewohner.
Hier eine dauerhaft praktikable Lösung zu finden wird sicher eine Aufgabe für die nächsten Jahre oder Jahrzehnte sein.
Bezüglich der Akzeptanz der Pflege findet seit einigen Jahren ein Umdenken statt. – Vielleicht auch aus den zeitlichen Gegebenheiten.
Zunächst war die Pflege der Pflegebedürftigen in der Familie selbstverständlich und auch gar nicht anders denkbar, da es kaum professionelle Pflegeheime gab und die wenigen Einrichtungen, die zur Verfügung standen, waren schlicht für die überwiegende Zahl der Haushalte unbezahlbar.
Erst mit der wachsenden Notwendigkeit seine Heimat aufgrund eines Arbeitsplatzes in einer anderen Region oder aus anderen Gründen zu verlassen – und den damit einhergehenden Aufbruch der Großfamilie zu vielen Kleinfamilien entwickelte sich der Bedarf externe Lösungen zu finden. – Noch Ende des 20. Jahrhunderts war es sehr umstritten, wenn sich ältere Leute dazu entschlossen in einem Seniorenheim zu wohnen bzw. wenn es notwendig wurde, auch in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu gehen. Aber aufgrund der Notwendigkeiten und auch und besonders aufgrund der immer besser werdenden Ausstattung der Einrichtungen und den jetzt professionell ausgebildeten Pflegekräften ist die Akzeptanz heute keine Frage mehr.
Problematischer sieht es jedoch bei der Finanzierung der Pflege aus. – Seit 1995 führt jeder Arbeitnehmer einen festgelegten Prozentsatz seines Bruttoeinkommens als Sozialabgabe an die Pflegeversicherung ab. Hierdurch wird ein Teil der hohen Pflegekosten von dieser Versicherung getragen. Die Höhe hängt ab vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen, z. Zt. gibt es 5 Pflegegrade. Da die Pflegeplätze in stationären Einrichtungen jedoch sehr teuer sind, reicht der Anteil der Pflegeversicherung für die Kosten nicht aus. Der Pflegebedürftige muss den fehlenden Betrag selbst übernehmen. Dies kann durch die eigene Rente erfolgen, oder wenn diese nicht ausreicht, von den Kindern bezahlt werden. Wenn dies nicht möglich ist, kann auch ein Zuschuss durch Sozialhilfe beantragt werden.